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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fassung 2026-09-1 · Stand: 19. September 2026

Hinweis: Diese Bedingungen sind ein Entwurf und wurden noch nicht anwaltlich geprüft.

Nur für Unternehmen im deutschsprachigen Raum. Gromai ist ein Werkzeug für die berufliche Nutzung. Wir schließen Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, Freiberuflern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die ihren Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben. Mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt kein Vertrag zustande.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1)Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software Gromai („Gromai“) zwischen Finn Niklas Burgsmüller,Steinenfeld 61, 42107 Wuppertal („Anbieter“) und dem Kunden.

(2)Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), Freiberuflern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Bei der Registrierung und vor jedem kostenpflichtigen Kauf bestätigt der Kunde ausdrücklich, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Stellt sich heraus, dass ein Nutzer als Verbraucher gehandelt hat, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und noch nicht verbrauchte Leistungen zu erstatten.

(3)Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Kunden, die ihren Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben. Der Kunde gibt sein Sitzland bei der Anlage seines Kontos an und teilt eine spätere Verlegung unverzüglich mit.

(4)Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt. Abweichungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1)Gromai ist eine über das Internet bereitgestellte Software (Software as a Service), die Bauunterlagen — etwa Pläne, Baubeschreibungen und Leistungsverzeichnisse — mit Unterstützung von KI-Systemen gegen die vom Kunden hinterlegten Regelwerke abgleicht und daraus einen Prüfbericht mit Belegstellen erzeugt.

(2)Die Leistung ist eine Plausibilisierung, keine Prüfung im Rechtssinne. Gromai ist insbesondere keine bauordnungsrechtliche Prüfung, keine Prüfung durch eine bauvorlage- oder prüfberechtigte Person, keine Rechtsberatung und keine Ingenieurleistung im Sinne der HOAI. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software, nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit einzelner Befunde. Näheres regelt § 14.

(3)Der Anbieter stellt keine Regelwerke (DIN-Normen, Eurocodes, VDI-Richtlinien, Landesbauordnungen o. Ä.) zur Verfügung. Der Kunde hinterlegt die Regelwerke, gegen die geprüft werden soll, selbst; § 9 gilt.

§ 3 Vertragsschluss, Konto und Organisation

(1)Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Kontos durch den Anbieter zustande. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.

(2)Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und gibt sie nicht an Dritte weiter. Jeder Nutzerplatz ist einer natürlichen Person zugeordnet; das Teilen eines Zugangs durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert der Kunde den Anbieter unverzüglich.

(3)Der Kunde kann im Rahmen seines Tarifs weitere Personen in seine Organisation einladen. Handlungen dieser Personen wirken für und gegen den Kunden; er stellt sicher, dass sie diese Bedingungen einhalten.

§ 4 Leistungsumfang und Weiterentwicklung

(1)Der Funktions- und Nutzungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif. Es gelten folgende Prüfkontingente je Kalendermonat:

TarifPrüfungenProjektePlätze
Gratis3 (einmalig)11
Starter532
Pro201010
Business605025
Enterprisenach Vereinbarungn. V.n. V.

(2)Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter und darf Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, solange der vertraglich geschuldete Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Eine wesentliche Einschränkung des Leistungsumfangs kündigt der Anbieter mit angemessener Frist in Textform an; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.

(3)Der Anbieter setzt zur Erbringung der Leistung KI-Systeme Dritter ein. Er darf die eingesetzten Modelle und Anbieter wechseln, soweit das Leistungsniveau und das Datenschutzniveau gewahrt bleiben. Die jeweils eingesetzten Dienstleister sind in der Datenschutzerklärung aufgeführt.

§ 5 Verfügbarkeit

(1)Der Anbieter betreibt die Software mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht geschuldet. Nicht als Ausfall gelten insbesondere angekündigte Wartungsarbeiten, Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters sowie Zeiten, in denen die Software aus Gründen nicht erreichbar ist, die der Kunde zu vertreten hat.

(2)Für die Verfügbarkeit der eingesetzten KI-Dienste Dritter übernimmt der Anbieter keine Gewähr. Fällt ein solcher Dienst aus, kann die Prüffunktion vorübergehend eingeschränkt sein, ohne dass darin ein Mangel liegt; verbrauchte Kontingente werden in diesem Fall auf Anfrage gutgeschrieben.

(3)Eine vertragsstrafenbewehrte Verfügbarkeitszusage (Service Level Agreement) besteht nicht. Sie kann für Enterprise-Verträge gesondert vereinbart werden.

§ 6 Preise und Zahlung

(1)Es gelten folgende Preise:

Tarifmonatlichjährlich
Gratiskostenlos—
Starter149,00 €1.490,00 €
Pro449,00 €4.490,00 €
Business1.190,00 €11.900,00 €
Enterpriseauf Anfrageauf Anfrage

(2)Bei jährlicher Zahlung werden 10 statt 12 Monatsentgelte berechnet. Das Prüfkontingent bleibt auch bei Jahreszahlung ein Monatskontingent (§ 7).

(3)Zusätzlich sind Prüfpakete als Prepaid-Guthaben erhältlich:

  • Einzelprüfung — 1 Prüfung für 49,00 €
  • 5er-Paket — 5 Prüfungen für 199,00 €
  • 10er-Paket — 10 Prüfungen für 349,00 €
  • Zusatzprüfung — 1 Prüfung für 29,00 € (nur mit aktivem bezahltem Abo buchbar)

(4)Kein Ausweis der Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG. Alle Beträge sind Endpreise in Euro. Ändert sich der umsatzsteuerliche Status des Anbieters, werden die Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet; der Anbieter kündigt dies mit der Frist des § 16 an.

(5)Für Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands bestimmt sich die umsatzsteuerliche Behandlung nach den am Sitz des Kunden geltenden Vorschriften. Der Kunde teilt dem Anbieter seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beziehungsweise UID-Nummer mit und steht für deren Richtigkeit ein. Schuldet nach diesen Vorschriften der Kunde die Steuer, werden die Entgelte ohne Steuerausweis berechnet und der Kunde führt sie in seinem Sitzstaat ab.

(6)Die Abrechnung erfolgt auf Rechnung. Der Anbieter stellt die Rechnung elektronisch als PDF-Datei per E-Mail bereit; der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu. Das Entgelt ist für die jeweilige Abrechnungsperiode ohne Abzug innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum auf das in der Rechnung genannte Konto zu zahlen. Ein Zahlungsdienstleister ist nicht zwischengeschaltet; Zahlungsdaten des Kunden werden vom Anbieter nicht erhoben.

(7)Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform sperren, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(8)Preisänderungen kündigt der Anbieter mit der Frist des § 16 in Textform an. Sie gelten erst ab der auf den Ablauf der Frist folgenden Abrechnungsperiode; für bereits bezahlte Perioden und für bereits gekauftes Prüfguthaben ändert sich nichts.

§ 7 Prüfkontingent und Prüfguthaben

(1)Das im Tarif enthaltene Prüfkontingent gilt je Kalendermonat und wird zu Beginn jedes Abrechnungsmonats zurückgesetzt. Nicht verbrauchte Prüfungen aus dem Monatskontingent verfallen mit dem Reset und werden nicht in den Folgemonat übertragen. Bei den kostenlosen Tarifen ist das Kontingent einmalig und wird nicht zurückgesetzt.

(2)Gekauftes Prüfguthaben verfällt nicht. Es ist zeitlich unbegrenzt gültig, bleibt bei einem Tarifwechsel und beim monatlichen Reset erhalten und wird erst verbraucht, wenn das Monatskontingent des Tarifs erschöpft ist.

(3)Endet der Vertrag, bleibt bereits bezahltes, nicht verbrauchtes Prüfguthaben für die Dauer eines weiteren Jahres abrufbar, wenn der Kunde den Zugang in dieser Zeit reaktiviert. Eine Auszahlung des Guthabens in Geld ist ausgeschlossen.

(4)Eine Prüfung gilt als verbraucht, sobald der Prüflauf gestartet wurde. Bricht ein Prüflauf aus Gründen ab, die der Anbieter zu vertreten hat, wird die Prüfung gutgeschrieben.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1)Abonnements laufen je nach gewähltem Intervall einen Monat oder ein Jahr und verlängern sich jeweils um dieselbe Periode, wenn sie nicht bis zum Ende der laufenden Periode gekündigt werden. Die Kündigung ist jederzeit im Kundenkonto unter „Abo & Zahlung“ möglich und wirkt zum Ende der bereits bezahlten Periode; bis dahin bleibt der volle Leistungsumfang bestehen.

(2)Der Kauf von Prüfpaketen begründet kein Dauerschuldverhältnis und muss nicht gekündigt werden.

(3)Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei erheblichen Verstößen gegen § 3 oder § 9 sowie bei Zahlungsverzug über zwei Abrechnungsperioden.

(4)Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten noch 30 Tage lang exportieren. Danach löscht der Anbieter die Inhalte des Kunden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und der Nachweis erteilter Zustimmungen bleiben davon unberührt.

§ 9 Pflichten des Kunden, Rechte an Regelwerken

(1)Der Kunde ist für die von ihm hochgeladenen Inhalte verantwortlich. Er sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte an den hochgeladenen Projektunterlagen und Regelwerken verfügt und dass deren Verarbeitung durch den Anbieter keine Rechte Dritter verletzt.

(2)Das gilt insbesondere für technische Regelwerke. DIN-Normen, Eurocodes, VDI-Richtlinien und vergleichbare Werke sind urheberrechtlich geschützt. Ihre Vervielfältigung und Bereitstellung — auch innerhalb eines Unternehmens — bedarf regelmäßig einer Lizenz des jeweiligen Rechteinhabers. Der Kunde stellt sicher, dass eine solche Lizenz die Nutzung in Gromai abdeckt. Der Anbieter erwirbt und vermittelt keine derartigen Lizenzen.

(3)Der Kunde lädt keine Inhalte hoch, deren Verarbeitung gegen Gesetze, behördliche Anordnungen oder Rechte Dritter verstößt, und nutzt die Software nicht dazu, deren Sicherheit oder Verfügbarkeit zu beeinträchtigen oder sie automatisiert über das gebuchte Kontingent hinaus zu belasten.

(4)Verletzt der Kunde Absätze 1 bis 3, stellt er den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus dieser Verletzung entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltendgemachte Ansprüche und führt keine Anerkenntnisse oder Vergleiche ohne dessen Zustimmung.

§ 10 Rechte an Inhalten und Ergebnissen

(1)Alle Rechte an den vom Kunden hochgeladenen Inhalten verbleiben beim Kunden. Der Anbieter erhält daran nur das einfache, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkte Nutzungsrecht, das für die Erbringung der Leistung erforderlich ist — insbesondere für Speicherung, Verarbeitung, Sicherung und die Übermittlung von Auszügen an die in der Datenschutzerklärung genannten KI-Dienstleister.

(2)An den erzeugten Prüfberichten stehen dem Kunden alle Nutzungsrechte zu. Er darf sie uneingeschränkt in seinem Geschäftsbetrieb und gegenüber Dritten verwenden.

(3)Der Anbieter nutzt Inhalte des Kunden nicht zum Training von KI-Modellen und gibt sie zu diesem Zweck auch nicht an Dritte weiter. Zur Fehleranalyse und Verbesserung der Software verwendet der Anbieter ausschließlich technische Nutzungs- und Fehlerdaten sowie Inhalte, die der Kunde ihm im Einzelfall ausdrücklich zur Verfügung stellt.

(4)Die Software selbst, ihre Oberfläche, Dokumentation und Marken bleiben dem Anbieter vorbehalten. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung.

§ 11 Vertraulichkeit

(1)Beide Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertrags erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei — insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Projektunterlagen und Kalkulationen — vertraulich, nutzen sie nur zur Vertragserfüllung und geben sie nur an Personen weiter, die sie zur Vertragserfüllung benötigen und entsprechend verpflichtet sind.

(2)Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen. Sie besteht drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort; für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG gilt sie unbefristet.

§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1)Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten regelt die Datenschutzerklärung, die auch die eingesetzten Dienstleister und Drittlandübermittlungen benennt.

(2)Verarbeitet der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten — etwa weil hochgeladene Projektunterlagen solche Daten enthalten —, geschieht dies im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt insoweit Verantwortlicher; der Anbieter verarbeitet die Daten ausschließlich nach dessen Weisung. Es gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag in seiner jeweils dort abrufbaren Fassung; er ist Bestandteil dieses Vertrags und steht auch als PDF zum Download bereit.

(3)Der Kunde stimmt dem Einsatz der im Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 2) genannten Unterauftragsverarbeiter zu. Einen Wechsel oder die Aufnahme weiterer Unterauftragsverarbeiter kündigt der Anbieter in Textform an; der Kunde kann aus wichtigem, datenschutzrechtlich begründetem Anlass innerhalb von vier Wochen widersprechen.

(4)Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung der hochgeladenen Inhalte an den Anbieter berechtigt ist, und informiert die betroffenen Personen, soweit erforderlich.

§ 13 Haftung

(1)Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2)Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3)Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die Summe der in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis vom Kunden gezahlten Entgelte, mindestens jedoch auf 1.000 €.

(4)Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der Absätze 1 bis 3 nur bis zu dem Aufwand, der zu ihrer Wiederherstellung aus Sicherungskopien erforderlich gewesen wäre, die der Kunde in zumutbarem Umfang angefertigt hat.

(5)Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(6)Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz nach Absatz 2 verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Für Ansprüche nach Absatz 1 gelten die gesetzlichen Fristen.

§ 14 KI-gestützte Ergebnisse und Verantwortung des Kunden

(1)Die Befunde von Gromai werden von KI-Systemen erzeugt. Solche Systeme arbeiten wahrscheinlichkeitsbasiert. Sie können relevante Abweichungen übersehen (falsch negativ), Abweichungen melden, die keine sind (falsch positiv), Belegstellen unzutreffend zuordnen oder Inhalte sinngemäß statt wortgetreu wiedergeben. Ein Prüflauf ersetzt daher weder eine fachliche Prüfung noch den Blick in den maßgeblichen Wortlaut der jeweils gültigen Norm.

(2)Der Kunde ist verpflichtet, jeden Befund vor seiner Verwendung fachlich zu prüfen und gegen die zitierte Fundstelle zu verifizieren. Er verwendet Prüfberichte nicht ungeprüft als Nachweis gegenüber Dritten, Auftraggebern oder Behörden.

(3)Die fachliche und bauordnungsrechtliche Verantwortung verbleibt vollständig beim Kunden beziehungsweise bei der jeweils bauvorlage- oder prüfberechtigten Person. Gromaiunterstützt deren Prüfung, ersetzt sie nicht und tritt nicht an ihre Stelle.

(4)Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Prüferfolg, keine Vollständigkeit der Befunde und keine Übereinstimmung der Ergebnisse mit der Beurteilung einer Prüfbehörde. Eine Beschaffenheitsgarantie hinsichtlich der Prüfergebnisse wird nicht übernommen. Die Haftungsregelung des § 13 bleibt unberührt; insbesondere bleibt die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bestehen.

§ 15 Erprobungsbetrieb

(1)Der Anbieter kann einzelne Funktionen oder den gesamten Dienst als Alpha-, Beta- oder Vorschauversion bereitstellen. Solche Funktionen sind als solche gekennzeichnet.

(2)Für Funktionen im Erprobungsbetrieb gilt: Sie werden ohne Beschaffenheitsgarantie und ohne Verfügbarkeitszusage nach § 5 bereitgestellt, können jederzeit geändert oder eingestellt werden, und ihr Funktionsumfang kann sich ohne Ankündigung ändern. Die Haftungsregelung des § 13 bleibt auch hier unberührt.

§ 16 Änderungen dieser Bedingungen

(1)Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, an eine geänderte Rechtsprechung oder an Änderungen des Leistungsangebots erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2)Änderungen kündigt der Anbieter mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Die Ankündigung weist auf die geplanten Änderungen, auf das Widerspruchsrecht und auf die Folgen eines ausbleibenden Widerspruchs hin.

(3)Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht er, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen; bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen fort.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2)Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wuppertal, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands gilt diese Vereinbarung im Rahmen der jeweils anwendbaren Zuständigkeitsvorschriften, insbesondere der Brüssel-Ia-Verordnung und des Lugano-Übereinkommens. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3)Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags — insbesondere Kündigungen, Widersprüche und Ankündigungen — bedürfen der Textform (§ 126b BGB). E-Mail genügt.

(4)Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. Die Aufrechnung steht dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.

(5)Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Fassung 2026-09-1 · Stand: 19. September 2026 · Fragen zu diesen Bedingungen: support@gromai.de